Finanzberater für Medizintechnik

Für Medizintechnik, Praxisausstattung, Labortechnik, Apothekentechnik und andere medizinische Investitionsgüter stehen unterschiedliche Finanzierungsformen zur Verfügung.

Welche Variante zu Ihrer Investition passt, hängt nicht allein vom Kaufpreis oder der gewünschten monatlichen Belastung ab. Ebenso wichtig sind die geplante Nutzungsdauer, technische Innovationszyklen, Eigentumswunsch, vorhandene Eigenmittel sowie die wirtschaftliche Situation Ihrer Praxis, Apotheke oder medizinischen Einrichtung.

Bei Medizintechnik sollte darüber hinaus berücksichtigt werden, wie lange ein Gerät wirtschaftlich und technologisch eingesetzt werden soll. Ein hochwertiges bildgebendes System, das über viele Jahre genutzt wird, kann eine andere Finanzierungsstruktur erfordern als IT, Labortechnik oder Diagnostikgeräte, die aufgrund technischer Entwicklungen regelmäßig ersetzt werden.

Euro Finanzkonzepte vermittelt seit über 25 Jahren Finanzierungs-, Leasing- und Mietkauflösungen für Medizintechnik und andere mobile Investitionsgüter. Wir prüfen, welche Finanzierungsform grundsätzlich zu Investitionsobjekt, Einrichtung und gewünschter Struktur passt und bei welchen Finanzierungspartnern eine entsprechende Anfrage sinnvoll platziert werden kann.

 

Welche Finanzierungsform passt zu Ihrer medizinischen Investition?

Eine pauschal beste Finanzierungsform gibt es auch bei Medizintechnik nicht.

Bei Geräten, die langfristig in einer Praxis oder medizinischen Einrichtung eingesetzt werden sollen, können klassische Finanzierung oder Mietkauf interessant sein. Bei technisch schnelllebigen Systemen kann dagegen Leasing eine geeignete Alternative darstellen, wenn der regelmäßige Austausch gegen neuere Technik von Anfang an berücksichtigt werden soll.

Bei einer Praxisgründung oder größeren Modernisierung müssen zudem häufig mehrere Investitionen gleichzeitig finanziert werden – beispielsweise medizinische Geräte, Einrichtung, IT, Software und technische Ausstattung.

Auch vorhandene hochwertige Medizintechnik kann in geeigneten Fällen für Sale-and-Lease-back oder Buy-and-Rent-back genutzt werden, wenn im Anlagevermögen gebundene Liquidität wieder für andere betriebliche Zwecke verfügbar gemacht werden soll.

Welche Struktur sinnvoll ist, sollte deshalb immer anhand des konkreten Investitionsvorhabens beurteilt werden.

 

Finanzierung von Medizintechnik

Bei einer klassischen Finanzierung erwirbt Ihre Praxis, Apotheke oder medizinische Einrichtung das gewünschte Investitionsgut und finanziert den Kaufpreis ganz oder teilweise über ein Darlehen.

Diese Finanzierungsform kann insbesondere dann interessant sein, wenn das Gerät oder die Ausstattung langfristig genutzt und dauerhaft im eigenen Anlagevermögen gehalten werden soll.

Je nach Investitionsobjekt und Finanzierungspartner können unterschiedliche Laufzeiten, Eigenkapitalanteile und Rückzahlungsstrukturen vereinbart werden.

Eine klassische Finanzierung kann beispielsweise für folgende Investitionen geprüft werden:

  • Ultraschall-, Röntgen-, CT- und MRT-Technik
  • Diagnostik- und Behandlungssysteme
  • Dentaltechnik und Behandlungseinheiten
  • CAD/CAM-Systeme, Scanner und Frästechnik
  • Labor- und Analysetechnik
  • Apothekenautomaten und Lagertechnik
  • veterinärmedizinische Geräte
  • Praxis-IT und technische Ausstattung
  • komplette Praxis- und Einrichtungskonzepte

Auch gebrauchte oder generalüberholte Medizintechnik kann grundsätzlich finanziert werden. Bei höherwertigen Gebrauchtgeräten können Alter, Hersteller, Wartungszustand, verbleibende Nutzungsdauer und Marktwert besondere Bedeutung haben.

Weitere Informationen zur Finanzierung von Medizintechnik

 

Finanzierung mit gleichbleibenden Raten

Bei einer klassischen Ratenfinanzierung wird der nach einer möglichen Anzahlung verbleibende Finanzierungsbetrag über die vereinbarte Vertragslaufzeit regelmäßig zurückgeführt.

Dadurch ergibt sich eine grundsätzlich gut planbare laufende Belastung und der offene Finanzierungsbetrag reduziert sich kontinuierlich.

Diese Variante kann insbesondere bei medizinischen Geräten und Einrichtungen interessant sein, deren wirtschaftliche Nutzung über einen längeren Zeitraum vorgesehen ist.

Die Laufzeit sollte dabei möglichst zur erwarteten wirtschaftlichen und technologischen Nutzungsdauer des finanzierten Investitionsgutes passen.

 

Finanzierung mit Schlussrate

Bei einer Schlussraten- beziehungsweise Ballonfinanzierung wird während der Vertragslaufzeit nur ein Teil des Darlehens über die regelmäßigen Raten zurückgeführt.

Ein verbleibender Finanzierungsbetrag wird am Ende der Vertragslaufzeit als höhere Schlussrate fällig.

Dadurch kann die laufende monatliche Belastung gegenüber einer vollständigen Tilgung innerhalb derselben Laufzeit reduziert werden.

Eine solche Struktur kann bei werthaltigen medizinischen Geräten interessant sein, wenn zum Ende der Finanzierung noch ein entsprechender wirtschaftlicher Restwert erwartet wird oder die Rückzahlung der Schlussrate anderweitig eingeplant ist.

Gerade bei technisch schnelllebigen Geräten sollte der zukünftige Wert allerdings vorsichtig beurteilt werden. Technologische Entwicklungen können dazu führen, dass ein Gerät zwar technisch weiterhin nutzbar ist, sein Marktwert aber schneller sinkt als ursprünglich erwartet.

Die Schlussrate sollte deshalb bereits bei Vertragsbeginn realistisch geplant werden und ist nicht mit dem kalkulierten Restwert eines Leasingvertrages gleichzusetzen.

 

Leasing von Medizintechnik

Leasing gehört bei medizinischen Investitionen zu den häufig eingesetzten Alternativen zur klassischen Finanzierung.

Dabei erwirbt grundsätzlich die Leasinggesellschaft das gewünschte Investitionsgut und überlässt es der Praxis, Apotheke oder medizinischen Einrichtung für die vereinbarte Vertragsdauer zur Nutzung.

Gerade bei Medizintechnik kann Leasing interessant sein, wenn Geräte aufgrund technischer Entwicklungen regelmäßig modernisiert oder nach einigen Jahren gegen eine neue Generation ausgetauscht werden sollen.

Dies kann beispielsweise bei Diagnostiksystemen, Labortechnik, Dentaltechnik, Praxis-IT oder anderen technologieintensiven Geräten von Bedeutung sein.

Die konkrete Leasingrate wird unter anderem durch Kaufpreis, Vertragslaufzeit, mögliche Sonderzahlung und kalkulierten Restwert beeinflusst.

Leasing kann beispielsweise interessant sein, wenn:

  • die Nutzung des medizinischen Gerätes im Vordergrund steht,
  • ein regelmäßiger technologischer Austausch vorgesehen ist,
  • eine planbare Vertragsrate gewünscht wird,
  • vorhandene Liquidität nicht vollständig in den Kaufpreis investiert werden soll,
  • die Vertragsdauer an einen realistischen technischen Nutzungszeitraum angepasst werden soll.

Auch geeignete gebrauchte oder generalüberholte Medizintechnik kann grundsätzlich leasingfähig sein. Ob dies möglich ist, hängt unter anderem von Alter, Kaufpreis, Hersteller, Zustand und Verwertbarkeit des jeweiligen Gerätes ab.

Die steuerliche und bilanzielle Behandlung eines Leasingvertrages hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und den individuellen Verhältnissen des Leasingnehmers ab und sollte gegebenenfalls mit dem steuerlichen Berater abgestimmt werden.

Weitere Informationen zum Leasing von Medizintechnik

 

Technologische Nutzungsdauer beim Leasing berücksichtigen

Bei medizinischen Geräten entspricht die technische Lebensdauer nicht zwangsläufig der wirtschaftlich sinnvollen Nutzungsdauer.

Ein Gerät kann technisch noch viele Jahre funktionsfähig sein, während neuere Systeme bereits zusätzliche diagnostische Möglichkeiten, effizientere Abläufe, bessere Schnittstellen oder eine modernere Software bieten.

Bei der Wahl der Leasinglaufzeit sollte deshalb berücksichtigt werden, wie lange das jeweilige Gerät voraussichtlich tatsächlich innerhalb der Praxis oder Einrichtung eingesetzt werden soll.

Insbesondere bei IT-lastiger Medizintechnik, digitalen Diagnostiksystemen, Laborautomaten oder Dentaltechnik kann dieser Zeitraum deutlich kürzer sein als bei langlebiger klassischer Praxisausstattung.

Eine zur geplanten Nutzung passende Vertragsdauer kann deshalb wichtiger sein als die niedrigstmögliche Monatsrate.

 

Restwert beim Leasing medizinischer Geräte

Bei bestimmten Leasingmodellen wird bereits zu Vertragsbeginn ein kalkulierter Wert des Investitionsobjektes zum Ende der Vertragslaufzeit berücksichtigt.

Dieser Restwert beeinflusst gemeinsam mit Kaufpreis, Laufzeit und einer möglichen Leasing-Sonderzahlung die Höhe der laufenden Leasingraten.

Bei Medizintechnik kann die Restwertbestimmung anspruchsvoller sein als bei standardisierten Investitionsgütern.

Von Bedeutung können unter anderem sein:

  • Hersteller und Gerätetyp
  • Alter und technischer Zustand
  • technologische Entwicklung
  • Wartungs- und Servicehistorie
  • Softwarestand und mögliche Updates
  • Marktgängigkeit als Gebrauchtgerät
  • Demontage-, Transport- und Wiederinstallationsmöglichkeiten

Welche Rechte und Pflichten hinsichtlich eines kalkulierten Restwertes am Vertragsende bestehen, ergibt sich aus dem jeweiligen Leasingvertrag.

 

Mietkauf von Medizintechnik

Beim Mietkauf ist die Vertragsgestaltung von Beginn an auf den späteren Eigentumsübergang an den Mietkäufer ausgerichtet.

Diese Finanzierungsform kann insbesondere bei medizinischen Geräten und Einrichtungen interessant sein, die langfristig in der Praxis, Apotheke oder medizinischen Einrichtung verbleiben sollen.

Das Investitionsgut wird dem Mietkäufer regelmäßig wirtschaftlich zugerechnet, während das zivilrechtliche Eigentum zunächst beim Mietkaufgeber verbleibt. Nach vollständiger Erfüllung des Mietkaufvertrages geht auch das zivilrechtliche Eigentum auf den Mietkäufer über.

Mietkauf kann beispielsweise interessant sein für:

  • langfristig eingesetzte Diagnostik- und Behandlungstechnik
  • Praxis- und Behandlungseinrichtungen
  • Apothekenautomaten und technische Betriebsausstattung
  • Dental- und Labortechnik
  • andere Investitionsgüter, die dauerhaft im Betrieb verbleiben sollen.

Eine Besonderheit des Mietkaufs besteht regelmäßig darin, dass die Umsatzsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung zu Beginn des Vertrages anfällt. Dies sollte insbesondere bei größeren Investitionen bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.

Ob und in welchem Umfang ein Vorsteuerabzug möglich ist, hängt von der steuerlichen Situation des jeweiligen Unternehmens beziehungsweise Leistungserbringers ab. Gerade im medizinischen Bereich kann dies aufgrund umsatzsteuerfreier Leistungen besondere Bedeutung haben.

Die steuerliche und bilanzielle Behandlung sollte deshalb immer mit Blick auf die konkrete Praxis, Apotheke oder medizinische Einrichtung geprüft werden.

Weitere Informationen zum Mietkauf von Medizintechnik

 

Besonderheiten für Ärzte und andere Heilberufe

Gerade bei Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen sollte die steuerliche Behandlung einer Finanzierung nicht pauschal beurteilt werden.

Ein wesentlicher Teil medizinischer Leistungen kann umsatzsteuerfrei erbracht werden. Dadurch kann sich die Behandlung der im Kaufpreis oder in einer Mietkaufforderung enthaltenen Umsatzsteuer von klassischen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen unterscheiden.

Dies kann beispielsweise für die Liquiditätsplanung bei einem Mietkauf oder für den Vergleich verschiedener Vertragsformen von Bedeutung sein.

Bei größeren Investitionen empfiehlt es sich deshalb, neben den Finanzierungskonditionen auch die individuellen steuerlichen Auswirkungen mit dem eigenen Steuerberater zu prüfen.

 

Praxisgründung, Übernahme oder Modernisierung

Bei einer Praxisgründung oder Übernahme besteht der Finanzierungsbedarf häufig nicht nur aus einem einzelnen medizinischen Gerät.

Neben Diagnostik- und Behandlungstechnik können beispielsweise folgende Investitionen erforderlich sein:

  • Praxis- und Behandlungseinrichtung
  • IT-Systeme und Server
  • Praxissoftware
  • Empfangs- und Wartebereiche
  • Sterilisations- und Hygienetechnik
  • Labor- und Analysegeräte
  • weitere technische Betriebsausstattung

In solchen Fällen ist es sinnvoll, nicht jede Anschaffung isoliert zu betrachten, sondern zunächst das gesamte Investitionsvolumen zu erfassen.

Anschließend kann geprüft werden, ob eine gemeinsame Finanzierung sinnvoll ist oder unterschiedliche Investitionsgüter aufgrund ihrer Nutzungsdauer besser über verschiedene Finanzierungsformen abgebildet werden.

So kann beispielsweise langlebige Praxisausstattung anders finanziert werden als technisch schnelllebige IT- oder Diagnostiksysteme.

 

Mehrere Geräte gemeinsam finanzieren

Auch etablierte Praxen, Apotheken, MVZ, Labore oder Kliniken investieren häufig gleichzeitig in mehrere Geräte oder technische Systeme.

Eine Erweiterung kann beispielsweise aus einem neuen Diagnostikgerät, zusätzlicher IT, Software und weiterer Praxisausstattung bestehen.

Je nach Umfang und Zusammensetzung des Projektes kann geprüft werden, ob die Investitionen in einem gemeinsamen Finanzierungskonzept zusammengefasst oder aufgrund unterschiedlicher Nutzungszeiträume getrennt finanziert werden sollten.

Gerade bei größeren Investitionsprogrammen sollte die Finanzierung deshalb möglichst frühzeitig geplant werden.

 

Software, Wartung und Dienstleistungen in der Finanzierung

Moderne Medizintechnik besteht häufig nicht mehr ausschließlich aus einem einzelnen Gerät.

Zum Gesamtprojekt können beispielsweise Softwarelizenzen, Installation, Schulung, Einweisung, Wartungsverträge, Zubehör oder weitere Dienstleistungen gehören.

Nicht jeder Bestandteil eines solchen Investitionspaketes ist bei jedem Finanzierungspartner in gleicher Weise finanzierbar.

Insbesondere bei einem hohen Anteil an Software, Dienstleistungen oder laufenden Servicekosten sollte deshalb bereits vor Auftragserteilung geprüft werden, welche Komponenten in die gewünschte Finanzierung einbezogen werden können.

Eine transparente Aufteilung des Angebotes nach Hardware, Software, Zubehör und Dienstleistungen erleichtert diese Prüfung.

 

Neue, gebrauchte und generalüberholte Medizintechnik

Finanzierungsmöglichkeiten bestehen nicht ausschließlich für neue medizinische Geräte.

Auch gebrauchte oder professionell generalüberholte Medizintechnik kann grundsätzlich finanziert, geleast oder im Mietkauf erworben werden.

Mit zunehmendem Alter des Gerätes gewinnen jedoch Objektqualität und verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer an Bedeutung.

Je nach Investitionsgut können insbesondere folgende Punkte relevant sein:

  • Baujahr und Hersteller
  • Gerätetyp und Seriennummer
  • technischer Zustand
  • Wartungs- und Reparaturhistorie
  • durchgeführte Generalüberholung
  • Software- und Versionsstand
  • verbleibende Herstellerunterstützung
  • aktueller Marktwert

Bei höherwertigen gebrauchten Geräten können zusätzliche Unterlagen oder eine nähere Objektbewertung erforderlich sein.

 

Finanzierungsformen für Apotheken

Auch Apotheken investieren zunehmend in hochwertige technische Systeme und Automatisierung.

Kommissionierautomaten, Lager- und Ausgabetechnik, Kühlsysteme, Kassentechnik, IT und Geschäftsausstattung können erhebliche Investitionssummen erreichen.

Bei langlebiger Apothekentechnik können Finanzierung oder Mietkauf interessant sein, wenn das System dauerhaft im Betrieb verbleiben soll.

Bei technischen Systemen mit regelmäßigen Modernisierungszyklen kann dagegen auch Leasing geprüft werden.

Entscheidend ist auch hier, Investitionshöhe, Nutzungsdauer und gewünschte Eigentumsstruktur gemeinsam zu betrachten.

 

Finanzierungsformen für Labore, MVZ und Kliniken

Medizinische Versorgungszentren, Labore und Kliniken haben häufig einen größeren und regelmäßig wiederkehrenden Investitionsbedarf.

Neben einzelnen Geräten können komplette Diagnose- und Laborsysteme, IT-Infrastruktur, Behandlungstechnik und weitere betriebliche Ausstattung finanziert werden.

Bei mehreren gleichzeitig geplanten Investitionen kann eine strukturierte Gesamtbetrachtung sinnvoll sein, um Laufzeiten und Finanzierungsformen an die unterschiedlichen Nutzungszeiträume der jeweiligen Geräte anzupassen.

Auch ein Mix unterschiedlicher Finanzierungsformen kann dabei grundsätzlich in Betracht kommen.

 

Sale-and-Lease-back für Medizintechnik

Sale-and-Lease-back richtet sich an Praxen, Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die bereits Eigentümer geeigneter werthaltiger Medizintechnik sind und darin gebundenes Kapital wieder als Liquidität verfügbar machen möchten.

Dabei wird das vorhandene Investitionsgut an einen Finanzierungspartner verkauft und anschließend unmittelbar zur weiteren betrieblichen Nutzung zurückgeleast.

Das medizinische Gerät kann damit grundsätzlich weiter in der Praxis oder Einrichtung eingesetzt werden, während ein Teil des darin gebundenen Kapitals wieder verfügbar gemacht wird.

Eine solche Struktur kann insbesondere bei höherwertigen Diagnose-, Labor- oder Behandlungssystemen interessant sein.

Sale-and-Lease-back kann beispielsweise geprüft werden, wenn:

  • erhebliches Kapital in vorhandener Medizintechnik gebunden ist,
  • Liquidität für weitere Investitionen benötigt wird,
  • die vorhandenen Geräte weiterhin eingesetzt werden sollen,
  • eine zusätzliche Liquiditätsquelle außerhalb einer klassischen Kreditaufnahme gesucht wird.

Voraussetzung ist regelmäßig, dass das betreffende Investitionsgut einen ausreichenden Marktwert besitzt, eindeutig im Eigentum des Verkäufers steht und für den Finanzierungspartner wirtschaftlich verwertbar ist.

Weitere Informationen zu Sale-and-Lease-back für Medizintechnik

 

Buy-and-Rent-back für Medizintechnik

Buy-and-Rent-back beziehungsweise Sale-and-Mietkauf-back verfolgt zunächst ein ähnliches Ziel wie Sale-and-Lease-back.

Bereits vorhandene Medizintechnik wird verkauft, um darin gebundenes Kapital freizusetzen, und anschließend im Rahmen eines Mietkaufs weiter genutzt.

Der wesentliche Unterschied zum Sale-and-Lease-back besteht darin, dass die anschließende Vertragsstruktur von Beginn an auf einen späteren erneuten Eigentumsübergang an den Mietkäufer ausgerichtet ist.

Diese Variante kann insbesondere bei hochwertigen Geräten interessant sein, die langfristig in der Praxis oder medizinischen Einrichtung verbleiben sollen.

Ob eine solche Struktur möglich ist, hängt unter anderem von Gerätewert, Alter, technologischem Stand, Eigentumsverhältnissen und wirtschaftlicher Situation des Antragstellers ab.

Weitere Informationen zu Buy-and-Rent-back für Medizintechnik

 

Welche Finanzierungsform ist die richtige?

Die Entscheidung zwischen Finanzierung, Leasing und Mietkauf sollte nicht ausschließlich anhand der niedrigsten monatlichen Rate getroffen werden.

Ein MRT-System, das langfristig betrieben werden soll, stellt andere Anforderungen an die Finanzierung als Praxis-IT, die möglicherweise bereits nach wenigen Jahren erneuert wird. Ein Apothekenautomat unterscheidet sich wiederum von einer zahnmedizinischen Behandlungseinheit oder einem Laborautomaten.

Bei der Auswahl sollten deshalb insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Art und Kaufpreis des Investitionsobjektes
  • Neu-, Gebraucht- oder generalüberholtes Gerät
  • geplante wirtschaftliche Nutzungsdauer
  • technologischer Erneuerungszyklus
  • gewünschter Eigentumserwerb
  • mögliche Anzahlung oder vorhandene Eigenmittel
  • gewünschte Vertragslaufzeit
  • monatlich gewünschte Belastung
  • möglicher Restwert oder Schlussrate
  • Hardware-, Software- und Dienstleistungsanteile
  • steuerliche und bilanzielle Rahmenbedingungen

Wir betrachten deshalb nicht nur eine einzelne Finanzierungsform, sondern das Zusammenspiel von Investitionsobjekt, Einrichtung, Nutzungsdauer und gewünschter Vertragsstruktur.

 

Nicht jeder Finanzierungspartner finanziert jede Medizintechnik

Banken und Leasinggesellschaften unterscheiden sich hinsichtlich akzeptierter Objektarten, Investitionssummen, Laufzeiten und Kundengruppen zum Teil erheblich.

Ein Finanzierungspartner, der klassische Praxisausstattung begleitet, muss deshalb nicht automatisch auch für ein hochwertiges MRT-System, einen Apothekenautomaten, umfangreiche Labortechnik oder eine größere Dentalinvestition die geeignete Adresse sein.

Auch der Anteil von Software und Dienstleistungen oder der Erwerb gebrauchter Medizintechnik kann Einfluss darauf haben, welcher Finanzierungspartner grundsätzlich infrage kommt.

Wir prüfen deshalb zunächst das konkrete Vorhaben und versuchen anschließend, die Anfrage gezielt dort zu platzieren, wo Investitionsobjekt, Antragsteller und gewünschte Finanzierungsstruktur grundsätzlich zusammenpassen.

 

Sie müssen sich noch nicht für eine Finanzierungsform entschieden haben

Sie planen eine Investition in Medizintechnik, wissen aber noch nicht, ob Finanzierung, Leasing oder Mietkauf für Ihr Vorhaben die geeignetere Lösung ist?

Dann können Sie uns Ihre Anfrage trotzdem bereits übermitteln.

Teilen Sie uns möglichst konkret mit, welches Gerät beziehungsweise welche Ausstattung Sie erwerben möchten, wie hoch die Investitionssumme ist und welche Vorstellungen Sie hinsichtlich Eigenmitteln, Laufzeit und monatlicher Belastung haben.

Bei größeren Projekten können Sie uns gerne auch das gesamte Investitionsvorhaben mit mehreren Geräten, Einrichtung, IT und Software vorstellen.

Auf dieser Grundlage können wir prüfen, welche Finanzierungsformen grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben passen.

 

 

Sie planen eine Investition in Medizintechnik?

Ob Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Apotheke, Tierarztpraxis, Labor, MVZ oder Klinik – senden Sie uns die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Vorhaben.

Auch bei gebrauchten oder generalüberholten Geräten, mehreren gleichzeitig geplanten Anschaffungen oder umfangreicheren Modernisierungsprojekten kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.

Je vollständiger uns Investitionsobjekt, Lieferant, Kaufpreis, Eigenmitteleinsatz und geplante Nutzung bekannt sind, desto gezielter können wir mögliche Finanzierungswege prüfen und Ihre Anfrage einem grundsätzlich geeigneten Finanzierungspartner zuordnen.

 

 

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